| Allgemeine Geschäftsbedingungen | |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand 1. März 2023 -
§ 1 Allgemeines a) Nachfolgende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung von BROKEN SILENCE mit ihren Kunden und werden durch Auftragserteilung als bindend anerkannt. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. b) Von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Absprachen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von BROKEN SILENCE schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss a) Bei der Bestellung von Waren aus dem Lieferprogramm von BROKEN SILENCE handelt es sich immer um ein bindendes Angebot des Kunden. BROKEN SILENCE kann dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen oder wahlweise dadurch annehmen, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. b) BROKEN SILENCE ist nicht verpflichtet, Ware zu liefern, die nicht mehr am Lager vorrätig ist, selbst wenn diese noch in den Angebotslisten von BROKEN SILENCE verzeichnet ist.
§ 3 Preise a) Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer in Euro (EUR). b) Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen und Rabatten von BROKEN SILENCE, wobei Änderungen zu jeder Zeit ausdrücklich vorbehalten sind. Erfolgt eine Lieferung zu Nettopreisen oder während einer Sonderpreisaktion, so ist eine solche Lieferung von jeglicher Rabattierung ausgeschlossen.
§ 4 Versand, Lieferung und Kosten a) Die bestellte Ware wird fachgerecht verpackt und einem von BROKEN SILENCE bestimmten Transportunternehmen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zur Sendung an diesen übergeben. BROKEN SILENCE haftet nicht für Schäden, die nach Übergabe an das Transportunternehmen entstehen. Teillieferungen sind zulässig, sofern keine anderen Vereinbarungen mit dem Besteller getroffen werden. b) Bei einem Zahlungsrückstand des Bestellers für vorherige Lieferungen von BROKEN SILENCE behält sich BROKEN SILENCE vor, zu bearbeitende Bestellungen bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Rechnungen zurückzuhalten bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die jeweils ersten 3 (drei) Lieferungen von Neukunden erfolgen regelmäßig nur per Nachnahme, gegen Einzugsermächtigung oder Vorabüberweisung. c) Der Versandkostenanteil bei Lieferungen nach Deutschland und Österreich beträgt 5 (fünf) Euro. Ab einem Warenwert von 120 (einhundertzwanzig) Euro aufwärts werden bei Lieferungen nach Deutschland und Österreich keine Versandkosten in Rechnung gestellt.
§ 5 Zahlung und Verzug a) Die bevorzugte Zahlungsweise ist das Lastschriftverfahren. Zahlungen haben ausschließlich an die BROKEN SILENCE Independent Distribution GmbH innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Datum der Rechnung mit 2 % (zwei Prozent) Skonto oder nach 14 (vierzehn) Tagen netto Kasse zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es ausschließlich auf den Eingang oder die Gutschrift auf einem der Geschäftskonten von BROKEN SILENCE an. Die Berechtigung zum Abzug von Skonto setzt voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. b) Der Kunde kommt 30 (dreißig) Tage nach Fälligkeit der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung auch ohne ausdrückliche Mahnung durch BROKEN SILENCE in Zahlungsverzug. c) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, stellt er seine Zahlungen ganz ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, so werden alle anstehenden Forderungen von BROKEN SILENCE sofort fällig. d) Im Falle des Zahlungsverzuges ist BROKEN SILENCE auch ohne ausdrückliche Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % (acht Prozent) per anno über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu fordern. Kann BROKEN SILENCE einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist BROKEN SILENCE berechtigt, diesen geltend zu machen. Etwaig anfallende Mahngebühren und Rechtsverfolgungskosten sind vom Kunden zu übernehmen.
§ 6 Reklamationen, Retouren, Rücksendungen a) Reklamationen wegen offensichtlicher Sachmängel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen können nur anerkannt werden, wenn sie bei BROKEN SILENCE innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Eingang der Sendung beim Kunden eingehen. Bei jeder Reklamation sind jeweils der Lieferschein oder die Rechnung beizulegen. Ansonsten gilt der Lieferinhalt als mit dem Lieferschein übereinstimmend und frei von Mängeln. Zunächst nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für diese gilt eine Rügefrist von 6 (sechs) Monaten nach Ablieferung der Ware als Ausschlussfrist. b) Sofern nicht eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist, sind Retouren aufgrund von Fehldispositionen des Kunden grundsätzlich ausgeschlossen. Schriftlich vereinbarte Retouren werden zum jeweils gültigen Listenpreis am Tag der Rücknahme abzüglich etwaig gewährter Nachlässe gutgeschrieben. Bei Retourengutschriften wird stets vom niedrigsten Bezugspreis ausgegangen. c) Sollten Rücksendungen (Reklamationen oder Retouren) erfolgen, so müssen diese in jedem Fall mit einer entsprechenden gültigen Retourenfreigabe und einem Retouren-Etikett der BROKEN SILENCE Independent Distribution GmbH versehen sein. Sämtliche Rücksendungen dürfen ausschließlich frei Haus und nur an das Warenlager BROKEN SILENCE, c/o kdg Medialog, Hiebelerstr. 45 A, 87629 Füssen erfolgen. Nicht freigemachte Sendungen oder Sendungen ohne Freigabe werden nicht angenommen. d) Zurückgesandte Ware muss sich in einem verkaufsfähigen Zustand befinden, sofern sich nicht die Reklamation gerade auf diesen Zustand bezieht. BROKEN SILENCE behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei unsachgemäß gelieferter oder beschädigter Ware entsprechende Abzüge am Gutschriftbetrag vorzunehmen; dies gilt insbesondere auch für Beschädigungen an den Verpackungs- und Bildhüllen. e) Nicht von BROKEN SILENCE direkt bezogene Tonträger werden weder gutgeschrieben noch zurückgesendet.
§ 7 Eigentumsvorbehalt a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller BROKEN SILENCE aufgrund des Kaufvertrags und der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zustehenden Forderungen gegen den jeweiligen Kunden, inklusive Mehrwertsteuer, Versandkostenanteil, Kostenpauschale und etwaiger Verzugszinsen, das Eigentum von BROKEN SILENCE. Der Kunde verwahrt die von BROKEN SILENCE gelieferten Waren mit kaufmännischer Sorgfalt, ist aber zum Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf berechtigt. Im Gegenzug tritt der Kunde an BROKEN SILENCE bereits im voraus alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich entsprechender Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware gegen seinen Abnehmer oder Dritten erwachsen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). BROKEN SILENCE nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Zur Einziehung der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderung ist der Kunde aber auch nach der erfolgten Forderungsabtretung an BROKEN SILENCE ermächtigt. b) Solange der Eigentumsvorbehalt an der Ware besteht, sind Verpfändung, Sicherungsübereignung und jede anderweitige, die Sicherung beeinträchtigende Überlassung der gelieferten Ware durch den Kunden, mit Ausnahme des Weiterverkaufes im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf, unzulässig. Werden unter Eigentumsvorbehalt von BROKEN SILENCE gelieferte Waren oder an BROKEN SILENCE abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Kunde den Vollstreckungsbeamten von dem Eigentumsvorbehalt oder der Sicherungszession zu unterrichten und BROKEN SILENCE unverzüglich unter Mitteilung des Pfändungs- und Beschlagnahmeprotokolls zu benachrichtigen. Der Kunde verpflichtet sich in diesen Fällen, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung der Beschlagnahme oder Pfändung zu tragen. c) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, stellt er seine Zahlungen ganz ein, wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, oder kommt er in sonstiger Art und Weise seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so hat der Kunde auf Verlangen BROKEN SILENCE unverzüglich Zugriff zu den noch vorhandenen, im Vorbehaltseigentum von BROKEN SILENCE stehenden Waren zu gewähren und BROKEN SILENCE alle erforderlichen Angaben zu deren eigenen Einzug der unter verlängertem Eigentumsvorbehalt stehenden Forderungen zu machen.
§ 8 Vermietung, Verleih und Vervielfältigung von Tonträgern Vermietung, Verleih oder ähnliche Geschäfte (zum Beispiel Verkauf mit Rückgaberecht) sowie eine Vervielfältigung der von BROKEN SILENCE gelieferten Tonträger ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger und schriftlicher Zustimmung von BROKEN SILENCE gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich durch das Urhebergesetz gestattet ist. Dasselbe gilt für jegliche Überspielung auf Tonband, Folien und andere Tonträger oder Einspeisung in jedwede elektronische Datenbanken und -netze.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen a) Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise gerichtlich für ungültig erklärt werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile dieser Bestimmungen davon nicht berührt. b) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen BROKEN SILENCE und ihren Kunden findet deutsches Recht Anwendung. c) Der Besteller erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe von personen- und / oder firmenbezogenen Daten an die Kreditversicherungen von BROKEN SILENCE.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von BROKEN SILENCE in Hamburg-Hammerbrook, sofern nicht zwingend eine andere Zuständigkeit gegeben ist.
|
|
|
|